Teilnahmebedingungen
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  1. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie gewissenhafte Ausführung eventueller Hausaufgaben sind Voraussetzungen für einen erfolgreichen Lehrgang. Teilnehmer, die dem Unterricht längere Zeit fernbleiben müssen, werden gebeten, dies mitzuteilen.

  2. Bei Fragen und Beanstandungen steht die Schulleitung den Teilnehmern nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.

  3. Die Unterrichtsgebühren sind bis generell bis Kursbeginn zahlbar. Ist Ratenzahlung vereinbart, sind sie monatlich im Voraus fällig, d. h. am 1. eines Monats, soweit keine andere Regelung getroffen wurde. Kommt der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, werden die gesamten Gebühren sofort fällig. Außerdem kann eine Freistellung vom Unterricht erfolgen.

  4. Der/die Teilnehmer/-in, sein gesetzlicher Vertreter oder Bürge verpflichtet sich für die gesamte Dauer des Lehrgangs.

  5. Ferien, Fernbleiben vom Unterricht, Krankheit, oder vorübergehender Ausfall des Lehrpersonals sowie Betriebsstörungen berechtigen nicht zum Abzug von Gebühren. Die Ferien richten sich i. d. R. nach den für das Land NRW gültigen Schulferien. Der Unterricht endet, unabhängig von der finanziellen Vereinbarung, spätestens mit dem Termin der angestrebten Abschlussprüfung.

  6. Absolventen von Lehrgängen erhalten nach erfolgreicher Abschlussprüfung ein Zeugnis. Auf Wunsch kann innerhalb von sechs Monaten nach Lehrgangsende auch eine Teilnahmebescheinigung erstellt werden, soweit 80% Prozent Anwesenheitsquote erfüllt sind.

  7. Die Schule haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur soweit sie von der Berufsgenossenschaft übernommen werden.

  8. Die Schulleitung behält sich Neuregelungen bezüglich Unterricht und Organisation, wie z. B. die Zusammenlegung, Verlegung oder Auflösung von Kursen, jederzeit vor. Evtl. Schadenersatzansprüche des/der Teilnehmers/Teilnehmerin entfallen.

  9. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, Störungen des Unterrichts zu unterlassen, die Räumlichkeiten, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiter der Schule nachzukommen. Wer gegen die Pflichten verstößt, kann teilweise oder ganz vom Unterricht ausgeschlossen werden. Eine Verringerung der Gebühren tritt in diesem Falle nicht ein. Evtl. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers entfallen.

  10. Jede/r Teilnehmer/in ist selbst dafür verantwortlich, dass er/sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen erfüllt und sich rechtzeitig anmeldet. Ein Rücktrittsrecht wegen mangelnder Zulassung steht dem /der Teilnehmer/-in nicht zu.

  11. Für Kurse, die mit Bildungsschecks des Landes NRW gefördert werden, gilt folgender Zusatz: Die Anmeldung/der Vertrag wird erst gültig, wenn dem Weiterbildungsanbieter ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von 50 % der Teilnahme- und Prüfungsgebühr (max. € 500,00) von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde. Dies berührt jedoch nicht evtl. Gebührenverpflichtungen.

  12. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  13. Erfüllungsort und, soweit zulässig, auch Gerichtsstand ist Köln.

Mit der Anmeldung zum Lehrgang/Kurs/Seminar erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die o. a. Bedingungen an.

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